» tdc:
Die gesamte Dokumentation über ein Produkt, die Herstellererklärung
(Declaration of Conformity, DoC) und das Technical Construction File (TCF)
mit EMV-Bericht, Sicherheits-Zertifikat, Schaltplan, Fotos und Bedienungsanleitung,
muss bis mindestens zehn Jahre nach Verkaufende zur Verfügung stehen.
Die Gesetzgebung innerhalb der EU verlangt nicht nur die Bereitstellung
der technischen Dokumentation eines Produktes über diesen Zeitraum,
sie muss auch den entsprechenden Behörden auf deren Verlangen zur
Verfügung gestellt werden können.
Panasonic Testing Centre erfasst und archiviert seit dem 1. Oktober
1994 alle produktrelevanten Dokumente für Panasonic / Technics im
tdc, dem Technical Documents Control.
Für Geräte nach der R&TTE-Richtlinie werden darüber
hinaus die Herstellererklärungen veröffentlicht. Im April 2001 trat nämlich
in Europa die "Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität", kurz R&TTE-Richtlinie,
in Kraft. Diese Richtlinie gilt z.B. für Funkanlagen, Funkgeräte,
Mobilfunkgeräte, Satellitenfunkeinrichtungen sowie sämtliche
Endgeräte des Telefonnetzes, wie Telefonapparate, Telefonanlagen,
Faxgeräte, Modems und Anrufbeantworter. Durch sie wurde das Inverkehrbringen
der Produktpalette auf dem europäischen Markt grundsätzlich neu
gestaltet. Von einem System der nationalen Zulassungen in jedem einzelnen
EU-Mitgliedsland wurde umgestellt auf ein System der Herstellererklärung.
Die Anforderungen an die Geräte und Systeme wurden auf "grundlegende
Anforderungen" beschränkt. Diese doch sehr abstrakten Forderungen
sind:
- Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Benutzers und jeder anderen
Person
- Einhaltung der elektrischen Sicherheitsanforderungen
- Einhaltung der Schutzanforderungen in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- Sicherstellung der effektiven Nutzung des Frequenzspektrums und Vermeidung negativer Beeinflussungen
Die Funkfrequenzen werden auf einzelstaatlicher Ebene zugewiesen. Wenn
sie noch nicht harmonisiert sind, verbleiben sie in der ausschließlichen
Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Dadurch ist eine Frequenznotifizierung
für die meisten Funkgeräte in jedem Mitgliedsland erforderlich.
Der Hersteller oder Importeur erklärt die Konformität (Übereinstimmung)
mit einschlägigen grundlegenden Anforderungen und erhält alle
Möglichkeiten und Freiheiten, seine Geräte in den Markt zu bringen.
Er trägt aber auch die alleinige Verantwortung für sein Produkt.
© Panasonic Testing Centre, A. Büchner, Auszug aus www.panasonic-tc.de, Hamburg, 2003
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